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   VG Düsseldorf, 23.05.2023 - 11 K 2953/20   

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VG Düsseldorf, 23.05.2023 - 11 K 2953/20 (https://dejure.org/2023,14676)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.05.2023 - 11 K 2953/20 (https://dejure.org/2023,14676)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Mai 2023 - 11 K 2953/20 (https://dejure.org/2023,14676)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • VG Düsseldorf, 24.06.2020 - 11 L 1047/20

    Stützmauer; Straßenbaulast; Ersatzvornahme; Standsicherheit; Ordnungsverfü-gung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.05.2023 - 11 K 2953/20
    Die Klägerin hat am 00. Juni 2020 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Hinblick auf ihre am 00. Juni 2020 erhobene Klage gestellt (11 L 1047/20).

    Abweichend von den Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 24. Juni 2020 (11 L 1047/20) fehlt es nicht an einer Verantwortlichkeit der Klägerin für die Behebung des bauordnungswidrigen Zustandes der Stützmauer.

    Die Kammer hält an der gegenteiligen Einschätzung, zu der sie im Beschluss vom 24. Juni 2020 - 11 L 1047/20 - gekommen war, im Hauptsacheverfahren unter Berücksichtigung der Ergebnisse der seither durchgeführten Erkundungsarbeiten und der im Rahmen der mündlichen Verhandlung erfolgten Beweisaufnahme nicht fest.

    Hierauf hat die Kammer bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren 11 L 1047/20 hingewiesen (vgl. Seite 10 des Beschlusses vom 24. Juni 2020).

    Schließlich erweist sich die zugrundeliegende Amtshandlung ihrerseits als rechtmäßig, wie sich aus den vorstehenden Ausführungen zu VI. sowie aus den Gründen des Beschlusses vom 24. Juni 2020 (11 L 1047/20) ergibt.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen im Beschluss vom 24. Juni 2020 (11 L 1047/20) wird Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2000 - 10 B 306/00

    Erfüllung einer bauordnungsrechtlichen Verfügung)

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.05.2023 - 11 K 2953/20
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 10 B 306/00 -, juris, Rn. 8.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 21. Februar 2008 - 7 B 107/08 -, juris, Rn. 14, und vom 11. Mai 2000 - 10 B 306/00 -, juris, Rn. 12; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 9. Januar 2014 - 5 L 1372/13 -, juris, Rn. 14.

    Dies setzt aber die Bestimmung des einzusetzenden Mittels - mag dessen Einsatz auch Sachkunde voraussetzen - durch die Behörde voraus, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. Mai 2000 - 10 B 306/00 -, juris, Rn. 15, an der es hier gerade fehlt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2003 - 7 B 1995/02

    Einsteiliger Rechtsschutz gegen eine Ordnungsverfügung; Wertung einer Stützmauer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 23.05.2023 - 11 K 2953/20
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Februar 2003 - 7 B 1995/02 -, juris, Rn. 4.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Oktober 2018 - 2 B 928/18 -, juris, Rn. 10; vom 23. März 2018 - 11 A 508/15 -, juris, Rn. 15; sowie vom 14. Februar 2003 - 7 B 1995/02 -, juris, Rn. 6 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9. Oktober 2018 - 2 B 928/18 -, juris, Rn. 10; sowie vom 14. Februar 2003 - 7 B 1995/02 -, juris, Rn. 15 ff.

  • VG Düsseldorf, 23.05.2023 - 11 K 1316/21

    Standsicherheitsnachweis Terrasse Kappendecke

    Die Klägerin erhob am 3. Juni 2020 Klage gegen die drei Ordnungsverfügungen vom 5. Mai 2020 und vom 20. Mai 2020 (11 K 2953/20) und stellte am 8. Juni 2020 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (11 L 1047/20).

    Wegen der Zeugenaussagen wird auf den Inhalt der Sitzungsniederschrift und wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes auf den Inhalt der Streitakte, der Gerichtsakten 11 K 2953/20, 11 K 7770/20, 11 L 1047/20, 11 L 81/21 und 11 L 405/21 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Zudem wird auf diese Weise die im Urteil vom 23. Mai 2023 (11 K 2953/20) hinsichtlich der Instandsetzung der Stützmauer geforderte Reihenfolge des behördlichen Einschreitens - Vorrang der Ermittlung des Ob und Wie von erforderlichen Sanierungsmaßnahmen vor der Anordnung von Behebungsmaßnahmen - eingehalten, was ebenfalls die Verhältnismäßigkeit der Forderungen verdeutlicht.

  • VG Düsseldorf, 23.05.2023 - 11 K 7770/20

    Standsicherheit, Umwehrung, Terrasse, Kappendecke

    Die Klägerin erhob am 3. Juni 2020 Klage gegen die drei Ordnungsverfügungen vom 5. Mai 2020 und vom 20. Mai 2020 (11 K 2953/20) und stellte am 8. Juni 2020 einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (11 L 1047/20).

    Wegen der Zeugenaussagen wird auf den Inhalt der Sitzungsniederschrift und wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes auf den Inhalt der Streitakte, der Gerichtsakten 11 K 2953/20, 11 L 1047/20 und 11 L 81/21 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.

    Beide der vorgenannten Bescheide sind bzw. waren rechtmäßig; insoweit wird auf die Ausführungen im Urteil vom 23. Mai 2023 (11 K 2953/20) Bezug genommen.

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